3.300 Euro steuer- und abgabenfrei. Sie werden gesucht als Helfer oder Helferin.
Als "Übungsleiterpauschale" wird der steuerfreie Betrag für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen bezeichnet. Diese Pauschale wurde ab 2026 von 3.000 Euro auf 3.300 Euro je Kalenderjahr erhöht. Unsere Helfer und Helferinnen sind zur Betreuung und als Unterstützer bei der Haus- und Gartenarbeit im Einsatz. Oberstes Ziel dabei ist, den zumeist älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die "Übungsleiterpauschale" ist nicht nur steuer- und abgabenfrei sondern findet auch keine Anrechnung bei der Grundsicherung. Melden Sie sich für diesen Einsatz im Ehrenamt mit der Aufwandsentschädigung bis 3.300 Euro.