Betreuung nach § 45 b SGB XI

Neben der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags, bieten wir eine Betreuung nach § 45 b SGB XI an.

 

Durch das seit Januar 2017 gültige „neue Pflegestärkungsgesetz“ werden den Berechnungen nach über 800.000 hilfsbedürftige Menschen mehr die zusätzliche Betreuungsleistung von 125,00 Euro im Monat (Stand Februar 2020) von der Pflegekasse (über die zuständige Krankenkasse) beanspruchen können.

Die bis Ende 2016 gültigen Pflegstufen 0-3 werden ersetzt durch die „Pflegegrade 1-5“. „Verhinderungspflege bzw. Entlastungsleitungen“ kann man nur mit Pflegegrad beantragen.

 

Für eine persönliche Beratung kontaktieren Sie bitte unser Büro.

 

 
             
             
 

Alten- und Familienhilfe

Refrath-Frankenforst e.V.

Wittenbergstraße 1

51427 Bergisch Gladbach

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E-Mail: info@afahi-refrath.de

 

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montags      16.00 Uhr – 18.00 Uhr
dienstags     16.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

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